Wohnungsbauprämie

Weil die gesetzlichen Rentenleistungen zunehmend sinken, müssen sich die Rentenempfänger von morgen nach geeigneten Alternativen umsehen, um fürs Alter vorsorgen zu können. Bausparverträge sind in vielen Fällen der richtige Ansatz, um sich als Verbraucher abzusichern. Für Bausparmaßnahmen sprechen neben der Möglichkeit, sich als Bausparer über Produkte mit integrierten Bauspardarlehen auf lange Sicht günstige Finanzierungskonditionen zu sichern. Darüber hinaus hat auch der Gesetzgeber verschiedene Leistungen entwickelt, dank derer manches Modell zusätzliche Reize bieten kann. Dazu gehören einerseits die staatlichen Zuschüsse beim so genannten Wohn-Riester.

Prämien als Belohnung für vorsorgewillige Verbraucher

WohnungsbauprämieErgänzend hat der Bund schon vor Jahren mit der Wohnungsbauprämie einen weiteren Ansatz ausgearbeitet, um Bürgern einen zusätzlichen Nutzen bei der Finanzierung von Wohneigentum bieten zu können. Die Prämie gilt als einer der wichtigsten Punkte im Rahmen der staatlichen Förderleistungen. Der Staat belohnt auf diese Weise die Bemühungen der Bürger, die ihrerseits Geld in Finanzierungsvorhaben investieren. Bausparen kann durch dieses Extras nochmals interessanter für die Verbraucher werden. Geregelt wird diese Förderung des Bausparens in Deutschland im so genannten Wohnungsbauprämiengesetz.

Anspruch bereits im Alter von 16 Jahren

In Frage kommt die Prämie bereits in jungen Jahren. Schon im Alter von 16 Jahren können Jugendliche, die Monat für Monat Geld in einen Bausparvertrag einzahlen, den Zuschuss vom Staat erhalten. Allerdings ist dies an einige Bedingungen geknüpft. Einige dieser Anforderungen sieht vor, dass pro Jahr insgesamt mindestens 50 Euro für das entsprechende Produkt zum Bausparen investiert werden müssen. Die zweite Bedingung bezieht sich auf die Höhe des jährlichen Einkommens, dass in steuerlicher Hinsicht relevant ist. In diesem Zusammenhang sei zunächst darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied zwischen dem so genannten Jahres-Bruttoeinkommen und dem zu versteuernden Einkommen gibt. Abzugsberechtigt sind beim Bruttoeinkommen zum Beispiel Betriebsausgaben und etwaige Werbekosten und Betriebsausgaben. Diese Rechengrundlage erweist sich vor allem für Freiberufler und andere Selbständige als Vorteil. Beim Bausparen sieht der Gesetzgeber für den Anspruch auf Zahlung der Wohnungsbauprämie klare Obergrenzen beim Einkommen vor vor.

Zu versteuerndes Einkommen bei der Wohnungsbauprämie

Im Falle alleinstehender Bausparvertrags-Nutzer sieht das Wohnungsbauprämiengesetz derzeit eine Summe von maximal 25.600 Euro als zu versteuernder Einkommen vor, um in den Genuss der Bonusleistung zu gelangen. Für Ehepaare liegt diese Einkommensgrenze entsprechend beim doppelten Wert in Höhe von 51.200 Euro. Abzuziehen ist vom zu versteuernden Brutto-Einkommen ohne Einbeziehung des Kindesgeldes pro Jahr und Kind eine Summe in Höhe von 5.808 Euro. Damit ist eindeutig erkennbar, dass die Prämie vor allem als Förderkonzept für die Bürger geschaffen wurde, die ein eher geringes oder mittleres Jahreseinkommen beziehen. Besserverdiener können in diesem Punkt nicht auf die Förderung durch den Staat setzen und müssen mit dem normalen Bausparvertrag Vorlieb nehmen.

Bausparvertrags-Laufzeiten und andere Bedingungen

Die dritte Bedingung, um beim Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie zu erhalten, ist erst zum Stichtag 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Diese neue Gesetzesregelung sieht vor, dass eine Berechtigung für die die Prämie nur noch dann besteht, wenn das Bausparen tatsächlich mit dem Ziel einer Investition in wohnwirtschaftliche Zwecke begonnen und natürlich auch zu Ende geführt wird. In diesen Bereich fallen wiederum verschiedene Ausgaben wie etwa der Bau einer neuen Immobilie, der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am betreffenden Wohneigentum. Bedingung vier bezieht sich auf die eigentliche Spardauer. Mindestens für sieben Jahre muss der Bausparvertrag laufen, um Anspruch auf die ergänzende Förderung erhalten zu können.

Gesetzgeber sieht Mindestanforderungen bei Einzahlungen vor

Für Bausparer, die jeden Monat in einen Riester-Bausparvertrag einzahlen, kommt durch die zusätzliche Wohnungsbauprämie einiges an Fördergeldern zusammen. Die genaue Höhe der Wohnungsbauprämie hängt maßgeblich davon ab, in welcher Höhe Einzahlungen in den Bausparvertrag vorgenommen werden. Generell liegt die Wohnungsbauprämie 8,8 % dieser besagten Bausparsummen, die pro Jahr getätigt werden. Auch hier sieht das Wohnungsbauprämiengesetz fixe Grenzen für die Förderung vor. Singles müssen pro Jahr mindestens 512 Euro in den Bausparvertrag einzahlen, für Ehepaare liegt die Mindestanforderung bei 1.024 Euro jährlich. Die Prämien liegen summa summarum pro Jahr bei 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro.

Als maximale Förderdauer sieht das Gesetz eine Zeitspanne von zehn Jahren vor. Ein möglicher Fortbestand des Sparvorhabens ist in diesem Punkt nicht weiter von Bedeutung. Anders verhält sich die Lage, wenn nach Ende eines Bausparvertrags erneut ein vergleichbarer Vertrag abgeschlossen wird. Ist dies der Fall, kann die Wohnungsbauprämie abermals gezahlt werden. Um die Wohnungsbauprämie erhalten zu können, muss beim Bausparen jedes Jahr ein neuer Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Anträge für die Prämie werden in der Regel automatisch mit dem Jahres-Kontoauszug der Anbieters des Bausparvertrages zugestellt. Die Beantragungsarbeit übernimmt letztlich die Bausparkasse für die Kunden, wenn der Antrag ausgefüllt zurückgesendet wurde.

Fazit zur Wohnungsbauprämie

der Gesetzgeber lässt nichts unversucht, um den Bürgern möglichst viele Argumente für die freiwillige zusätzliche Altersvorsorge zu bieten. Von der Wohnungsbauprämie profitieren vor allem diejenigen Berufstätigen mit normalem Einkommen, die beim Bausparen auf langfristige Zuschüsse setzen möchten und Wert auf klare Vorgaben und Strukturen legen.

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