Wohn-Riester

Wohn-RiesterKonnte man beim Thema Bausparen bis vor einigen Monaten vielleicht noch von einer Art Strohfeuer sprechen, steht mittlerweile fest, dass die Bürger die unterschiedlichen Varianten, in denen es Bausparverträge gibt, längst als wirklich guten Ansatz zur Altersvorsorge erkannt haben. Die Nachfrage steigt weiterhin deutlich – gerade auch bei der jüngeren Zielgruppe, die den Nutzen von Wohneigentum verstanden hat. Zu den beliebtesten Ansätzen gehört inzwischen der so genannte Wohn-Riester, der verglichen mit anderen Produkten noch sehr jung ist und sich erst einmal etablieren musste. Hierbei handelt es sich prinzipiell um eine Variante der Riester-Rente, mit der Verbraucher die Finanzierung von Immobilien realisieren können. Da das Produkt aus der besagten Rente hervorgegangen ist, ist nachvollziehbar, weshalb das Modell auch als Eigenheimrente bekannt geworden ist.

Ansatz wurde als Ersatz der Eigenheimzulage ausgearbeitet

Geschaffen wurde diese Bausparvertrag-Ausführung vom Gesetzgeber ursprünglich, um den Bürgern eine Alternative zur zwischenzeitlich abgeschafften Eigenheimzulage anbieten zu können. Anfänglich waren die Regularien des Wohn-Riester für viele Interessenten zu komplex, so dass es erst einige wesentliche Vereinfachungen brauchte, bis sich die potentiellen Nutzer endlich zunehmend für diese Baufinanzierung entschieden, um den eigenen vier Wänden näher zu kommen.

Zuschüsse vom Staat machen den Wohn-Riester für etliche Sparergruppen interessant

Eine gute Wahl ist der Wohn-Riester als Ansatz zum Bausparen vor allem wegen der Zuschüsse vom Staat, mit dem die Regierung seinerzeit zur Einführung des Vorsorge-Produkts wichtige Anreize für Verbraucher schaffen wollte und letztlich auch konnte. Denn nach der ersten Zurückhaltung wächst die Gruppe der Riester Sparer zusehends, entsprechend steigt auch die Zahl der Banken, die Produkte dieser Art in ihre Produktpaletten aufnehmen.

„Immobilien-Riestern“ verlangt vom Sparer Geduld

Bauherren in spe sollten beim Wohn-Riester schon zum Beginn ihrer Überlegungen wissen, dass sie vor allem eine Eigenschaft mitbringen sollten: Für kurzfristige interessierte Bürger ist das Modell eher nicht geeignet. Aus einem leicht nachvollziehbaren Grund. Wie bei allen staatlich geförderten Rentenmodellen und Vorsorgemaßnahmen ist auch bei der Eigenheimrente Sitzfleisch gefordert. Die vorzeitige Kündigung des Vertrages führt dazu, dass fast immer alle Zuschüsse vom Bund zurückgezahlt werden müssen. Auch muss der Wohnriester nicht für jeden Verbraucher die richtige Wahl sein.

Vergleich ist auch beim Wohn-Riester unabdingbar

Generell raten Experten dazu, vor dem Abschluss einen Bausparvergleich durchzuführen. Nur so können Verbraucher feststellen, ob nicht eventuell doch ein herkömmliches Immobiliendarlehen eine bessere Option ist. Doch obwohl die Eigenheimrente aus Beratersicht für einen Großteil der Bürger sinnvoll ist, sollte so oder so nicht auf einen Wohn-Riester-Vergleich verzichtet werden. Denn unabhängige Tests zeigten immer wieder, dass es zwischen den Angeboten gerade mit Blick auf die Gebühren teils deutliche Unterschiede geben kann. Der Verzicht auf den Produktvergleich ist somit zugleich ein Verzicht auf Sparvorteile, die es eigentlich immer gibt. Das über den Wohn-Riester angesparte Kapital kann von Bausparern mittlerweile wahlweise in voller Höhe oder teilweise für einen Neubau oder den Erwerb einer bestehenden Immobilie verwendet werden.

Kreditsummen können per Sondertilgung frühzeitig gesenkt werden

Im Vergleich zum klassischen Riester-Angebot werden die staatlichen Zuschüsse nicht als Guthaben verbucht. Vielmehr werden die Gelder unmittelbar zur Tilgung der zugehörigen Kreditmodelle verwendet. Ein weiteres Argument dafür, dass sich Verbraucher bei dieser Art Bausparen genau überlegen müssen, ob sie die langjährige Maßnahme wirklich in Betracht ziehen wollen. Müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden, muss dies meist aus der eigenen Tasche geschehen. Je nach Zeitpunkt kann dies ganz schön teuer werden. Um die Kreditbelastungen außerplänmäßig und vorzeitig zu senken, haben Kreditnehmer die Chance, Sondertilgungen vorzunehmen.

Gesetzgeber macht klare Vorgaben, wer ein potentieller Wohn-Riester-Sparer ist

Nicht für jeden Bürger kommt der Wohn-Riester in Frage. Zunächst einmal ist das Modell für all jene gedacht, die wahlweise in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbaren Formen pflichtversichert sind. Auch für Menschen auf Arbeitssuche kann das Produkt günstig sein, wenn sie keine Bedürftigkeit vorweisen können. Darüber hinaus ist der Wohn-Riester für Beamte (und andere Personen, die so genannte Amtsbezüge erhalten) oder für Verbraucher gedacht, die in einer Phase der Kinderziehung stecken, wenn diese Phasen für die späteren Rentenbezüge relevant sind. Für die genannten Gruppen spricht der Gesetzgeber von einer Förderberechtigung. Für Ehepaare, bei denen nur eine der beiden Personen „unmittelbar“ förderberechtigt ist, liegt im Falle eines Zusammenlebens für den Partner eine so genannte mittelbare Berechtigung vor. Des Weiteren kann eine Berechtigung auch für bestimmte Gruppen von Rentenempfängern vorliegen.

Zwei Varianten zur Versteuerung denkbar

Wer mit dem Wohn-Riester bausparen möchte, muss zunächst wissen, wie das Modell überhaupt funktioniert. Erst einmal gibt es eine Parallele zur normalen privaten Riester-Zusatzrente. Der Unterschied besteht darin, dass Wohn-Riester-Sparer nicht in die Altersvorsorge, sondern eben in die Immobilie investieren. Auch die Eigenheimrente unterliegt einer Besteuerung. Diese kann einerseits nachgelagert auf maximal 25 (mindestens 17 Jahre) ausgerichtet werden. Entscheiden können sich Verbraucher laut Bausparvergleich aber auch für eine so genannte Einmalbesteuerung. In diesem Fall werden 70 Prozent des individuell geförderten Kapitals, das mit steuerlicher Bindung belegt ist, zum Start in die spätere Rentenphase für die Versteuerung zugrunde gelegt. Welche Variante ratsam ist, erfahren Verbraucher einmal mehr über den Wohn-Riester-Rechner. Ergänzend sieht der Gesetzgeber vorzeitige Tilgungsmöglichkeiten über das Wohnförderkonto vor.

Förderung nur für Kauf und Neubau nach dem 31.07.2007

Förderungen für die Darlehenstilgung sind erhältlich für Bausparer, die generell Anspruch auf die herkömmliche Riester-Rente haben. Zudem können Förderungen für solche Immobiliendarlehen möglich sein, mit denen Wohnimmobilie finanziert wurde, die einerseits erst seit 2008 errichtet oder erworben wurden und vom Sparer selbst bewohnt werden. Hinsichtlich der Leistungen bei der Tilgung werden beide Varianten gleich eingestuft. Wurde das Bauvorhaben oder der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses vor dem Stichtag begonnen, kommt das Modell nicht in Frage.

Fördersummen vom Staat

Wer den Wunsch hat, die maximale Fördersumme zu erhalten, muss beim Wohn-Riester wenigstens vier Prozent des eigenen Jahres-Bruttogehaltes (kalkuliert wird anhand des Vorjahreseinkommens) investieren. In diesem Fall liegt das Maximum bei 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen eine Summen in Höhe von maximal 185 Euro pro Kind des Riester-Sparers. Ist ein Kind 2008 oder später geboren worden, liegt die Höchstfördersumme sogar bei 300 Euro. Die Fördergelder, die über die Eigenheimrente angesammelt werden, sind während der Ansparphase von der Steuer befreit.

Junge Riester-Sparer erhalten Extrabonus

Eine Besonderheit gilt bei jungen Menschen, die sich schon früh fürs Bausparen entscheiden. Hier wird der Riester-Bausparvertrag – das geht aus dem Bausparvergleich hervor – ergänzend mit einmalig 200 Euro extra gefördert. Eine weitere Parallele zur klassischen Riester-Rente. Der Vergleich hilft zudem dabei, die richtige Variante des Wohn-Riesters ausfindig zu machen, denn schrittweise gibt es auf dem Markt etliche verschiedene Ansätze, die allesamt je nach Vorstellung der Sparer Vorteile oder Nachteile bieten können. Zudem sei nochmals der Hinweis gegeben, dass sich auch die Rahmenbedingungen der Produkte mit Blick auf die Zinssätze der Darlehen unterscheiden können.

Fazit zum Vorsorgemodell „Wohn-Riester“

Abgesehen davon, dass sich Bausparer mit ihrem Vertragsabschluss langfristig an das Produkt binden, müssen sich Sparer klar machen, dass es auch bei einem solchen Bausparvertrag zu einer Versteuerung kommt. Hier ist dies nur spätestens zum Renteneintritt der Fall. Der wesentliche Pluspunkt beim Bausparen auf diesem Wege zeigt der Wohn-Riester-Vergleich aber schnell: anders als bei anderen Angeboten mit Riester-Förderung vom Staat können die Zuschüsse samt der eingezahlten Sparsummen direkt in eine Immobilie investiert werden, ohne dass Verbraucher bis zur Rente warten müssen, um von der Förderung profitieren zu können. Außerdem können weitere positive Effekte durch andere Fördermittel wie die Arbeitnehmersparzulage erreicht werden.

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