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Steuersparende Kapitalanlagen![]()
"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen!"
Überdurchschnittliche Leistungen werden in Schule, Berufsalltag und Wirtschaft belohnt - beim Einkommen kehrt sich dieses Prinzip um: Je höher der Verdienst, desto überproportional mehr Steuern verlangt der Staat von seinen Bürgern. Bereits ab einem Einkommen von 120.000,-- DM pro Jahr werden über 50 % Einkommensteuer erhoben. Mehrwertsteuern und direkte Steuern (Benzinsteuer, Alkoholsteuer) lassen den Wert des Bruttoeinkommens weiter schmelzen.
Auch nach der Steuerreform bietet die Steuergesetzgebung einen Gestaltungsspielraum, der es ermöglicht, Lohn- und Einkommensteuer ins Privatvermögen zurückzuführen.
Die Beteiligung an Sachwerten ist zweifellos ein richtiger Weg, um Steuern zu sparen. Allerdings kommt es sehr auf die richtige Balance zwischen Ertrag und Erstattung, zwischen heutigen, steuersparenden Verlusten und künftigen, einträglichen Gewinnen an.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Einkommensteuerlast zu senken. Die meisten funktionieren nach ähnlichen Regeln: Der Steuerpflichtige kauft eine steuerlich geförderte Kapitalanlage. Diese wird aber nur teilweise aus Eigenkapital bezahlt, der Rest wird finanziert. Die dafür fälligen Zins- und Tilgungsbeträge werden oft überwiegend aus dem Ertrag der Kapitalanlage und der Steuerersparnis getragen. Nach einigen Jahren ist die Kapitalanlage bezahlt, aber voraussichtlich mehr wert, als zum Kaufzeitpunkt. Die Anlage kann dann - meist steuerfrei - rentabel wieder verkauft werden. Oder Sie nutzen die dann fließenden Erträge als zusätzliches Einkommen.
Wichtig für die steuerliche Anerkennung der Investition: Es muß eine sog. Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein. Der Hauptnutzen der Investition darf nicht in den steuerlichen Verlusten sondern in wirtschaftlichen Erträgen sein, was wohl auch sinnvoll ist.
Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten gebt es speziell für Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, über eine staatlich geförderte Altersvorsorge die Abzüge zu reduzieren. Früher bezahlte man die Beiträge für Sparverträge, Lebens- und Rentenversicherung aus dem Nettoeinkommen. Viele Arbeitnehmer lassen heute bereits die Beiträge für ihre Sparverträge aus dem Bruttogehalt überweisen. Wäre das nicht auch für Sie ein sinnvoller Weg?
Welche Möglichkeit sich für Sie rechnet, was Sie dabei beachten müssen und welchen Nutzen Sie davon haben, berechnen wir Ihnen gern. Wir suchen mit Hilfe einer detaillierten Einkommens- und Vermögensanalyse den Fonds, der in Ihre Gesamtvermögensstruktur passt und die Risiken vernünftig streut. Fordern Sie unser Angebot an!
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