Ombudsmann der privaten Bausparkassen
Der Verband der Privaten Bausparkassen e. V. hat den Ombudsmann der privaten Bausparkassen als Schlichtungsstelle eingerichtet. Sein Zweck besteht darin, bei Streitigkeiten zu schlichten, die zwischen Bausparkassen und Bausparern bestehen.
Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens
Jeder Bausparer hat die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Bausparkassen zu wenden, wenn sich eine Meinungsverschiedenheit mit der Bausparkasse nicht gütlich beilegen lässt, beispielsweise über den Kundenservice. Die Anrufung der Ombudsfrau der Bausparkassen ist allerdings nur möglich, wenn es sich um eine private Bausparkasse handelt – Landesbausparkassen sind von diesem Verfahren ausgenommen. Das Verfahren ist für Sie abgesehen von Ihren eigenen Auslagen komplett kostenlos.
Sie können den Ombudsmann der privaten Bausparkassen immer dann anrufen, wenn Sie sich durch Ihre Bausparkasse nachteilig behandelt fühlen. Allerdings gibt es doch einige Fälle, in denen die Schlichtung durch die Ombudsfrau der Bausparkassen nicht in Frage kommt:
- wenn bereits ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurden
- wenn der Anspruch schon verjährt ist
- wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung beantwortet werden muss
Sie müssen Ihr Anliegen dem Ombudsmann der privaten Bausparkassen schriftlich vortragen. Nach der Prüfung der Unterlagen wird der Bausparkasse Gelegenheit gegeben, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Tut sie dies nicht, trifft der Ombudsmann seine Entscheidung. Die Anschrift lautet:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Vorteile des Ombudsmann-Verfahrens
- kostenloses Verfahren
- außergerichtliche Schlichtung
- Bindung der Bausparkasse an den Schlichtungsspruch bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Hemmung der Verjährung während des Verfahrens
Fazit zum Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen
Der Ombudsmann der Bausparkassen ist eine sehr kundenfreundliche Einrichtung, die sich unabhängig mit Ihrem Problemfall auseinandersetzt. Sie bietet Ihnen im Rahmen Ihres Bausparvertrags zusätzliche Sicherheit und schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
Beratung
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Telefon: 0541 – 9153 8707
eMail: info [at] bausparvertrag.org
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