Bausparvertrag Zuteilung
Wird für einen Bausparvertrag die Zuteilung beantragt, geht es darum, dass der Bausparvertrag zur Auszahlung fertig gemacht wird. Dies bedeutet, dass Sie sich das Guthaben auszahlen lassen können. Alternativ können Sie bei Bedarf auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen oder den Bausparvertrag noch weiter ruhen lassen.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags
Damit Sie für Ihren Bausparvertrag die Zuteilung beantragen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
- das Mindestguthaben
- die Mindestvertragsdauer
- die Mindestbewertungszahl
Mindestguthaben: Für jeden Bausparvertrag wird ein Mindestguthaben festgelegt, das der Bausparer einzahlen muss, bevor er zugeteilt werden kann. Es beträgt gewöhnlich 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Zum Guthaben werden alle eingezahlten Beträge gezählt, also nicht nur die Sparraten, sondern auch Einmalzahlungen, die erwirtschafteten Zinsen und die erhaltene Wohnungsbauprämie.
Mindestvertragsdauer: Dem Bausparvertrag ist zu entnehmen, welche Zeitspanne vergehen muss, bis der Bausparvertrag frühestens zugeteilt werden kann. Diese Mindestvertragsdauer wird stets vertraglich festgelegt und ist von der individuellen Situation abhängig.
Mindestbewertungszahl: Die Bewertungszahl gewichtet, wie lange Kapital in welcher Höhe im Bausparvertrag angelegt war. Die Bewertungszahl ist beispielsweise schlecht, wenn während der Laufzeit keine Einzahlungen getätigt werden und der Bausparvertrag nur zum Ende der Laufzeit durch eine Einmalzahlung das Mindestguthaben erreicht wird. Wesentlich besser fällt sie dagegen aus, wenn der Bausparvertrag über die Laufzeit hinweg gleichmäßig durch monatlich gleichbleibende Sparraten gefüllt wird. Es muss eine bestimmte Bewertungszahl erreicht werden, bevor der Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Diese Größe legen die Bausparkassen selbst fest.
Ablauf der Zuteilung eines Bausparvertrags
Damit Ihr Bausparvertrag zur Zuteilung kommt, müssen Sie einen schriftlichen oder mündlichen Antrag stellen. Zum Bewertungsstichtag wird der Bausparvertrag bewertet und festgestellt, ob der Bausparvertrag alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfolgt. Die Zuteilung des Bausparvertrags allerdings nicht sofort zum Bewertungsstichtag, sondern oft erst ein bis zwei Monate später.
Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, haben Sie eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Sie mit ihm weiter verfahren können. Sie können die Auszahlung Ihres kompletten Guthabens beantragen. Sie erhalten dann das gesamte Kapital, das im Bausparvertrag liegt, ausbezahlt. Abgezogen werden lediglich die Abschlussgebühren. Sie können den Vertrag selbst entweder weiter laufen lassen und das günstige Bauspardarlehen später nutzen oder auf das Darlehen verzichten und dafür gewöhnlich einen attraktiven Bonus einheimsen und so noch mehr aus Ihrem Vertrag herausholen. Oft werden in diesem Fall sogar die Abschlussgebühren zurückerstattet. Wenn Sie für Ihren Bausparvertrag die Zuteilung beantragen, können Sie natürlich auch das Darlehen in Anspruch nehmen, sobald es von der Bausparkasse genehmigt wurde.
Auch wenn Sie für Ihren Bausparvertrag die Zuteilung beantragen könnten, können Sie ihn auch weiter besparen, wenn Sie das Darlehen noch nicht benötigen. Hierzu müssen Sie lediglich die Bausparsumme erhöhen. Allerdings fällt hierfür in der Regel erneut eine anteilige Abschlussgebühr an.
Fazit zur Zuteilung von Bausparverträgen
Sobald Sie für Ihren Bausparvertrag die Zuteilung erreicht haben, können Sie Ihren Bausparvertrag endlich nutzen, egal in Form eines Bauspardarlehens oder mithilfe des eingezahlten Darlehens. Damit Sie bei der Zuteilung das Beste aus Ihrem Geld machen können, sollten Sie einen Bausparvertrag Vergleich nutzen. Ein bester Bausparvertrag wird sich hier sicherlich mit hervorragenden Konditionen direkt an die Spitze setzen.
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