Zwischenkredit

Einen Zwischenkredit können Bausparkunden in Anspruch nehmen, wenn ihr Bausparvertrag die Zuteilungsreife noch nicht erlangt hat, aber bereits das Mindestsparguthaben eingezahlt wurde. Solche Zwischenkredite werden in der vollen Höhe der Bausparsumme gewährt. Sie werden nur solange genutzt, bis der Bausparvertrag zugeteilt wird. Wenn er ausgezahlt werden kann, wird die Zwischenfinanzierung mit diesem Kapital abgelöst. Der Zwischenkredit muss während der Laufzeit nicht getilgt werden. Dafür fallen lediglich Zinszahlungen an.

Die Notwendigkeit eines Zwischenkredits resultiert gewöhnlich aus der Problematik, dass Bausparkassen keine verbindlichen Aussagen über den Zeitpunkt der Zuteilung eines Bausparvertrags machen können. Der Kunde kann sich also nicht darauf verlassen, dass er sein Bauspardarlehen rechtzeitig zum benötigten Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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