Zuteilung
Der Begriff „Zuteilung“ beschreibt den Zeitpunkt, an dem die Bausparkasse einen Bausparvertrag zur Auszahlung freigibt. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, das Bauspardarlehen zu beantragen und sich auszahlen zu lassen. Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, muss der Bausparvertrag die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen. Es muss zunächst ein Mindestguthaben erreicht werden, das in den Allgemeinen Bausparbedingungen der Bausparkasse festgelegt ist. Meist handelt es sich um einen Prozentsatz der Bausparsumme zwischen 40 und 50 Prozent. Zudem muss eine Mindestvertragsdauer eingehalten werden.
Wann die Zuteilung erfolgen kann, ermitteln die Bausparkassen mithilfe der so genannten Bewertungszahl. Mittels komplizierter Berechnungen wird mit dieser Zahl ausgedrückt, wie viel Geld der Bausparer der Bausparkasse jeweils für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt hat. Der Bausparvertrag muss schließlich eine gewisse Bewertungszahl erreichen, damit die Zuteilung ausgesprochen werden kann. Ab welcher Bewertungszahl ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, wird jeweils zu den Bewertungsstichtagen festgelegt, die je nach Bausparkasse monatlich oder quartalsweise stattfinden. Allgemeine Aussagen darüber, wann ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, darf eine Bausparkasse nicht machen. Wenn alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Bausparvertrag zugeteilt werden. Je höher dabei die Bewertungszahl ist, desto vorrangiger wird die Auszahlung des Bauspardarlehens behandelt. Wenn ein Bausparvertrag zur Zuteilung vorgesehen ist, wird der Bausparer hierüber gewöhnlich schriftlich informiert.
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