Wohnwirtschaftliche Maßnahmen

Der Begriff der wohnwirtschaftlichen Maßnahmen spielt besonders dann eine Rolle, wenn es darum geht, für welchen Zweck ein Bauspardarlehen aufgenommen werden kann. Bauspardarlehen werden nämlich nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen vergeben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Paradebeispiel für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme ist der Kauf oder der Bau eines Hauses oder die Beschaffung eines Baugrundstücks. Aber auch viele andere Bereiche sind durch die Begrifflichkeit der wohnwirtschaftlichen Maßnahmen abgedeckt. Kunden können damit vorhandene Immobilien modernisieren oder reparieren. Selbst für Innenausbauten wie Sanitäranlagen oder Wandschränke kann ein Bauspardarlehen genutzt werden. Im Endeffekt zählt alles als wohnwirtschaftliche Maßnahme, was mit dem Haus fest verbunden ist.

Übrigens muss mit einem Bauspardarlehen nicht unbedingt für die Finanzierung einer eigenen Immobilie genutzt werden. Wohnwirtschaftliche Maßnahmen finden sich auch im Bereich der Geldanlage, beispielsweise wenn man als Altersvorsorge in ein Pflegeheim investieren möchte.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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