Verwendungsbestätigung

Die Verwendung von Bauspardarlehen ist auf so genannte wohnwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Darunter fallen beispielsweise der Kauf oder Bau einer Immobilie, aber auch die Sanierung und Modernisierung von Immobilien. Damit das Bauspardarlehen gewährt werden kann, muss der Darlehensnehmer eine Verwendungsbestätigung vorlegen. In welcher Form diese Verwendungsbestätigung vorgelegt werden muss, ist bei der jeweiligen Bausparkasse zu erfragen. Oftmals reicht es bereits, Handwerkerrechnungen oder Materialrechnungen vorzulegen. In vielen Fällen kann der Bausparer auch einfach im Rahmen der Zuteilung eine Selbsterklärung abgeben, die als Verwendungsbestätigung angesehen werden kann.

Diese Bestätigung spielt auch eine wichtige Rolle, wenn der Bausparkunde das Bauspardarlehen zwar nicht in Anspruch nehmen möchte, aber staatliche Prämien bekommen hat. Möchte er nun vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist an das Geld im Bausparvertrag herankommen, muss er eine Bestätigung darüber vorlegen, dass das Geld aus dem Bausparvertrag für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden soll. Andernfalls verliert er seinen Prämienanspruch und muss sie zurückzahlen.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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