Sondertilgungen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Immobilienfinanzierungen, bei denen Sondertilgungen oft nur schwer oder gegen Strafgebühren entrichtet werden können, ist dies bei Bauspardarlehen denkbar einfach. Im Rahmen eines Bauspardarlehens ist es möglich, jederzeit in beliebiger Höhe und kostenfrei Sondertilgungen zu leisten. Dadurch werden Bauspardarlehen für viele Kunden wesentlich attraktiver, besonders wenn ihr Einkommen im Jahresverlauf schwankt. Eine Sondertilgung ist beispielsweise eine beliebte Möglichkeit, um ein etwaiges Weihnachts- oder Urlaubsgeld nützlich zu investieren. Und auch eine eventuelle Erbschaft kann genutzt werden, um mittels einer Sondertilgung die Summe des Bauspardarlehens zu reduzieren. Dies ermöglicht es den Kunden, die Zinsbelastung zu reduzieren und somit langfristig günstiger wegzukommen.

Von einer Sondertilgung spricht man immer dann, wenn im Rahmen der Rückzahlung eines Bauspardarlehens eine Zahlung geleistet wird, die über die vereinbarte monatliche Tilgungs- und Zinsrate hinausgeht. Sondertilgungen können ganz einfach mittels einer Überweisung auf das Bauspardarlehenskonto getätigt werden und ziehen keine Formalitäten oder Anträge nach sich.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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