Sollzins

Der Begriff „Sollzins“ steht für den Darlehenszins, den Bausparkunden bezahlen müssen, falls sie ihr Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten. Er entspricht also dem Sollzins, der auch bei einem normalen Darlehen anfällt. Diese Sollzinsen können als nominaler oder als effektiver Jahreszins angegeben werden. Seit einigen Jahren sind die Bausparkassen allerdings verpflichtet, den effektiven Jahreszins anzugeben, in den alle im Rahmen des Bauspardarlehens anfallenden Zusatzkosten eingerechnet werden. Die Sollzinsen beeinflussen enorm, in welcher Höhe der Kunde später bei Inanspruchnahme des Darlehens monatliche Zinszahlungen an die Bausparkasse zu entrichten hat. Der Sollzins ist eines der wichtigsten Vergleichskriterien, wenn es um den Vergleich verschiedener Bauspartarife für Finanzierer geht.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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Bauspar News

Bausparverträge im Wandel der Zeit

Günter Schönfeld, Wüstenrot Immobilien GmbH-Geschäftsführer, erinnert sich: „Früher hatten Familien oft zwei, drei Bausparverträge.“ Gebaut hätte man, wenn diese voll waren. Mittlerweile wird ein Bausparvertrag eher selten zum Finanzieren der eigenen Immobilie eingesetzt; Modernisierungsarbeiten oder Sanierungen seien das Ziel heutiger Bausparverträge. Bausparverträge im Wandel der Zeit Dass sich das Ziel von Bausparverträgen so gewandelt hat, [...]

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Energieeffizienz bei Bausparern höher

Das Statistische Bundesamt vermeldet für das Jahr 2008, dass Hauseigentümer 25 Milliarden Euro für Heizenergie ausgegeben haben – fast das Doppelte von Mietern. Modernisierungen und Renovierungen von Wohneigentum entstehen aus Gründen der Energieeinsparung, erklären die Landesbausparkassen (LBS). Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest fand heraus, dass Bausparer mehr als doppelt so häufig modernisieren als Eigentümer ohne Bausparvertrag. [...]

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