Mindestsparguthaben

Das Mindestsparguthaben ist die Summe, die ein Bausparer erreichen muss, damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Eine weitere wichtige Voraussetung für die Zuteilung ist aber auch das Erreichen der Mindestbewertungszahl. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und in Abhängigkeit vom Tarif gewöhnlich 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Das Mindestguthaben, das zu erreichen ist, kann den Tarifbedingungen bzw. den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) entnommen werden.

Für die Erreichung des Mindestsparguthabens werden alle eingezahlten Gelder gewertet. Dies sind einerseits die regelmäßigen Sparbeiträge des Bausparers, aber auch seltenere Sonderzahlungen, die vom Staat erhaltenen Prämien in Form der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage sowie die erreichten Zinsen.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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