Guthabenzinsen

Um Bausparverträge für Anleger attraktiv zu machen, gewähren die Bausparkassen auf die angelegten Gelder Guthabenzinsen. Die Höhe der Zinsen variiert von Tarif zu Tarif und hängt vor allem davon ab, an welche Zielgruppe sich ein Bausparvertrag richtet. Bausparverträge für Finanzierer bieten vergleichsweise niedrige Guthabenzinsen, dafür aber auch einen sehr niedrigen Darlehenszins. Sparer, die das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollen, erhalten höhere Zinsen auf ihr Guthaben, müssen sich aber auch mit einem höheren Darlehenszins begnügen, falls sie ihr Darlehen später doch nutzen wollen.

Die Guthabenzinsen werden gewöhnlich zum Jahresende gutgeschrieben und werden dann im folgenden Jahr mitverzinst. Somit kann durch einen Bausparvertrag auch vom Zinseszinseffekt profitiert werden. Die Guthabenzinsen für die Guthabensverzinsung auf dem Bausparvertrag sind vertraglich geregelt und kann von der Bausparkasse nicht einseitig verändert werden. Er ist somit über die gesamte Laufzeit des Bausparvertrags garantiert.

Viele Bausparkassen bieten die Möglichkeit, eine Treueoption in Anspruch zu nehmen. Wenn der Kunde auf die Inanspruchnahme des Darlehens verzichtet, kann er einen Zinsbonus erhalten, der sich prozentual an den bereits gutgeschriebenen Zinsen orientieren. Oft sind Boni von bis zu 150 Prozent möglich, die die Gesamtrendite der Guthabenzinsen enorm erhöhen. Diese Option ist meist bei Mischtarifen möglich.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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