Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist eine Möglichkeit für deutsche Steuerpflichtige, sich von der Kapitalertragssteuer befreien zu lassen. Sie können auf diese Art und Weise den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen. Für Alleinstehende und Ehegatten, die nicht gemeinsam veranlagt sind, gilt ein Pauschbetrag von 801 Euro. Für gemeinsam veranlage Ehepaare gelten insgesamt 1.602 Euro. Bis zu diesen Grenzen können Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei bleiben, sofern bei der Bausparkasse ein Freistellungsauftrag gestellt wird.

Die Abgeltungssteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird, wird normalerweise direkt von der Bausparkasse einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Verhindern können Kunden dies nur, wenn sie einen Freistellungsauftrag stellen. Freistellungsaufträge können bei mehreren Kreditinstituten gestellt werden. Allerdings darf die gesamte Höhe der Freistellungsaufträge die genannten Grenzen nicht überschreiten, da sonst eine Steuerhinterziehung vorläge. Wenn die Zinserträge des Bausparers den gestellten Freistellungsauftrag übersteigen, führt die Bausparkasse die Abgeltungssteuer für den Überhang an das Finanzamt ab.

Freistellungsaufträge können ganz einfach per Formular eingerichtet und mehrere Male pro Jahr geändert werden. Hierfür dürfen keine Kosten berechnet werden. Die Höhe des Freistellungsauftrags sollte regelmäßig angepasst werden, damit keine unnötigen Steuern bezahlt werden.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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