Ersatzsicherheiten für das Bauspardarlehen
In der Regel werden Bauspardarlehen durch Hypotheken oder eine Grundschuld abgesichert. Der Darlehensnehmer kann aber auch Ersatzsicherheiten für das Bauspardarlehen hinterlegen. Der Kunde kann hierfür beispielsweise ein Guthaben bei anderen Kreditinstituten zu 100 Prozent an die Bausparkasse abtreten. Sofern eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Kommune vorliegt, kann dies zu 100 Prozent als Ersatzsicherheit für Bauspardarlehen verwendet werden. Allerdings muss der Kunde dann darauf gefasst sein, dass ihm eine Avalprovision berechnet wird. Bei den meisten Bausparkassen beläuft sie sich auf 1 Prozent der geliehenen Darlehenssumme pro Jahr.
Als Ersatzsicherheiten für das Bauspardarlehen kommen auch Investmentzertifikate infrage, sofern sie bei inländischen Kapitalanlagegesellschaften geführt werden. Allerdings können sie nur bis maximal 60 Prozent des Rücknahmepreises als Ersatzsicherheit für Bauspardarlehen genutzt werden. Ebenso können Pfandrechte an Wertpapieren als Ersatzsicherheit für Bauspardarlehen verwendet werden.
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