Erhöhung der Bausparsumme

Viele Menschen wissen zum Zeitpunkt der Eröffnung ihres Bausparvertrags noch nicht, wie hoch ihr Finanzierungsbedarf später einmal sein wird. Deshalb räumen die Bausparkassen ihren Kunden die Möglichkeit der Erhöhung der Bausparsumme ein. In der Regel wird die Erhöhung des Bausparvertrags auf die aktuell vorhandene Bewertungszahl abgestimmt, sodass der Bausparvertrag genau dann zuteilungsreif wird, wenn das Darlehen benötigt wird.

Rein rechtlich wird die Erhöhung der Bausparsumme wie ein Neuabschluss behandelt. Dies bedeutet, dass gewöhnlich anteilige Abschlussgebühren für den erhöhten Betrag anfallen. Aber auch steuerrechtlich und prämienrechtlich wird die Erhöhung des Bausparvertrags als Neuabschluss gesehen. Wenn ein Bausparvertrag erhöht wurde, kann er gewöhnlich erst frühestens zwölf Monate später wieder zuteilungsreif werden.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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