Darlehensverzicht

Von einem Darlehensverzicht spricht man, wenn ein Bausparer darauf verzichtet, sein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man diese Entscheidung endgültig trifft, also sie später nicht wieder revidieren kann. Möglich ist der Darlehensverzicht frühestens nach sieben Jahren und wenn der Bausparvertrag zugeteilt wurde.

Wenn ein Bausparer auf die Nutzung seines Bauspardarlehens verzichtet, wird er gewöhnlich von der Bausparkasse dafür belohnt. Bei vielen Bausparkassen erhöht sich dadurch nachträglich die Verzinsung und zwar von Beginn an. Dies wird entsprechend rückgerechnet und die zusätzlich erwirtschafteten Zinsen an den Bausparer ausgezahlt. Auch die Auszahlung von festen Boni oder die Rückerstattung der Abschlussgebühr sind denkbare Varianten für den Darlehensverzicht.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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