Darlehensabsicherung

Ein Bauspardarlehen muss – wie auch jedes andere Darlehen – mit Sicherheiten abgesichert werden. Als Darlehensabsicherung wird beim Bauspardarlehen, das von der Bausparkasse vergeben wird, in der Regel auf die Bestellung einer Grundschuld oder eine Hypothek zurückgegriffen. Sie werden in das Grundbuch der erworbenen oder errichteten Immobilie eingetragen. Um die Absicherung eines Bauspardarlehens zu realisieren, reicht jedoch eine so genannte Absicherung an zweiter Rangstelle.

Auf eine Darlehensabsicherung kann in bestimmten Fällen auch verzichtet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um ein Blankodarlehen handelt. Ein solches Darlehen wird höchstens bis 10.000 Euro und nur bei einwandfreier Bonität für wohnungswirtschaftliche Zwecke vergeben. Alternativ kann statt einer Sicherheit auch eine so genannte Negativerklärung vorgelegt werden. In dieser versichert der Kunde, dass er sein Grundstück oder seine Immobilie nicht beleiht oder sie verkauft, bevor er das Einverständnis der Bausparkasse eingeholt hat. Solche so genannten Darlehen gegen Negativerklärung werden meist nur bis zu maximal 15.000 Euro vergeben. Sofern es möglich ist, Ersatzsicherheiten vorzuweisen, kann die Darlehensabsicherung unter Umständen auch auf diesem Weg realisiert werden.

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