Bewertungsstichtag

Jede Bausparkasse ermittelt für Bausparverträge Bewertungszahlen, mit deren Hilfe entschieden wird, welche Bausparverträge als erstes zugeteilt werden sollen. Diese Bewertungszahlen werden immer zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermittelt. An den Bewertungsstichtagen wird demzufolge auch festgelegt, in welcher Reihenfolge die Bausparverträge zugeteilt werden. Wann diese Bewertungsstichtage genau sind, kann man gewöhnlich den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) entnehmen. Bei den meisten Bausparkassen handelt es sich dabei entweder um einen monatlichen oder einen quartalsweisen Bewertungsstichtag. Die Bewertungszahl wird stets zum Ende eines Monats berechnet, also bei einer quartalsweisen Bewertung beispielsweise am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Ab dem Bewertungsstichtag beginnt die so genannte Zuteilungsperiode. Je nach Bausparkasse dauert es ab diesem Termin noch etwa zwei bis vier Monate, bis ein Bausparvertrag, der die notwendige Bewertungszahl erreicht hat, auch tatsächlich zugeteilt wird.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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