Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze bringt zum Ausdruck, bis zu welcher Höhe eine Bausparkasse Darlehen ausgeben darf. Sie wird stets in Prozent des Beleihungswerts angegeben. Bausparkassen dürfen laut Bausparkassengesetz Bauspardarlehen in einer Höhe von maximal 80 Prozent des Beleihungswerts ausgeben. Diese Beleihungsgrenzen können nur überschritten werden, wenn der Kunde neben der Immobilie weitere Sicherheiten zur Verfügung stellen kann. Die Beleihungsgrenze kann außerdem höher gesetzt werden, wenn der Kunden über eine Bürgschaft der öffentlichen Hand verfügt.
Je nachdem, wie hoch die Beleihungsgrenzen ausfallen, muss der Kunde einen mehr oder weniger hohen Eigenkapitalanteil erbringen können. Bei einem normalen Bauspardarlehen muss dieser Anteil im Regelfall mindestens 20 Prozent betragen, nachdem die Beleihungsgrenze bei höchstens 80 Prozent liegt.
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