Bausparguthaben

Der Begriff des Bausparguthabens umschreibt die Höhe des Kapitals, das bereits in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. Dazu zählen die regelmäßigen Bausparbeiträge des Sparers ebenso wie etwaige Einmal- und Sonderzahlungen. Auch die Zinsen, die die Bausparkasse auf das Bausparguthaben gewährt, werden dem Kapitalstock zugeschlagen. Schließlich zählen auch staatliche Prämien zum Bausparguthaben, die beispielsweise durch die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder bei Riester-Bausparverträgen durch die Riester-Förderung zustande kommen.

Die Höhe des Bausparguthabens ist auch relevant, wenn es um den Zeitpunkt der Zuteilung geht. In der Regel muss das Guthaben mindestens 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Bausparsumme betragen, damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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Bausparverträge im Wandel der Zeit

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Das Statistische Bundesamt vermeldet für das Jahr 2008, dass Hauseigentümer 25 Milliarden Euro für Heizenergie ausgegeben haben – fast das Doppelte von Mietern. Modernisierungen und Renovierungen von Wohneigentum entstehen aus Gründen der Energieeinsparung, erklären die Landesbausparkassen (LBS). Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest fand heraus, dass Bausparer mehr als doppelt so häufig modernisieren als Eigentümer ohne Bausparvertrag. [...]

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