Annahmeurkunde

Der Kunde stellt bei der Bausparkasse zunächst einen Antrag auf Eröffnung eines Bausparkontos. Wenn die Bausparkasse diesen Antrag annimmt, kommt der Vertrag zustande. Die Annahme des Antrags bringt die Bausparkasse durch die Ausstellung einer Annahmeurkunde zum Ausdruck. Es handelt sich bei der Annahmeurkunde also um die Vertragsbestätigung.

Inhaltlich halten Annahmeurkunden alle Rahmenbedingungen des Bausparvertrags fest, die nicht in den ABB niedergeschrieben sind. Sie umfassen unter anderem, welchen Tarif sich der Kunde ausgesucht hat, welche Verzinsung gewährt wird und wie hoch die monatliche Sparrate sein soll. Außerdem kann den Annahmeurkunden entnommen werden, wie hoch die Bausparsumme vereinbart wurde und ab wann die Laufzeit des Bausparvertrags beginnt.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon.

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Bauspar News

Bausparverträge im Wandel der Zeit

Günter Schönfeld, Wüstenrot Immobilien GmbH-Geschäftsführer, erinnert sich: „Früher hatten Familien oft zwei, drei Bausparverträge.“ Gebaut hätte man, wenn diese voll waren. Mittlerweile wird ein Bausparvertrag eher selten zum Finanzieren der eigenen Immobilie eingesetzt; Modernisierungsarbeiten oder Sanierungen seien das Ziel heutiger Bausparverträge. Bausparverträge im Wandel der Zeit Dass sich das Ziel von Bausparverträgen so gewandelt hat, [...]

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Energieeffizienz bei Bausparern höher

Das Statistische Bundesamt vermeldet für das Jahr 2008, dass Hauseigentümer 25 Milliarden Euro für Heizenergie ausgegeben haben – fast das Doppelte von Mietern. Modernisierungen und Renovierungen von Wohneigentum entstehen aus Gründen der Energieeinsparung, erklären die Landesbausparkassen (LBS). Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest fand heraus, dass Bausparer mehr als doppelt so häufig modernisieren als Eigentümer ohne Bausparvertrag. [...]

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