Abschlussgebühr
Wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, fällt eine Abschlussgebühr an. Dabei handelt es sich um eine Gebühr, die prozentual von der Bausparsumme berechnet wird. Die Höhe kann von der Bausparkasse selbst festgesetzt werden. Abschlussgebühren werden in der Regel erst einmal dem Bausparvertrag belastet. Dies bedeutet, dass die ersten eingezahlten Raten für die Bezahlung der Abschlussgebühren verwendet werden. Alternativ kann der Kunde auch den Betrag für die Abschlussgebühr sofort einzahlen. Viele Bausparkassen bieten die Möglichkeit, die Abschlussgebühren ganz oder wenigstens zum Teil zurückzuerstatten, wenn der Kunde auf die Inanspruchnahme seines Bauspardarlehens verzichtet.
Die Abschlussgebühr soll die Kosten der Bausparkasse abdecken. Kosten entstehen beispielsweise, wenn die Bausparurkunde ausgefertigt wird, aber auch für die Verwaltung und Führung des Bausparkontos über viele Jahre hinweg. Diese Gebühr kann bei vielen steuerpflichtigen Bausparern im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden. Die Gebühr ist außerdem prämienbegünstigt.
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