Arbeitnehmersparzulage
Der Aufbau eines eigenen Vermögens wird für die Bürger immer wichtiger. Diese Notwendigkeit beruht unter anderem darauf, dass die Rentenleistungen vom Staat in den kommenden Jahren weiter sinken werden, so dass private Vorsorge zu einem umso bedeutenderen Teil der Planungen fürs Alter wird. Immer beliebt wird der so genannte Bausparvertrag. Für diese Entwicklung sprechen mehrere Gründe. Einerseits können Verbraucher mittlerweile beim Bausparen auf spezielle Modelle mit staatlicher Förderung in Form von Riester-Verträgen zählen, wenn sie die jeweiligen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen. Andererseits werden den Bausparern neben dieser normalen Förderung noch weitere Sonderleistungen zuteil. Allerdings müssen Verbraucher wie im Falle der so genannten Arbeitnehmersparzulage wissen, dass ihnen die Subvention vom Staat nicht automatisch zukommt, sobald sie sich für einen Bausparvertrag entschieden haben.
Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage muss jedes Jahr neu gestellt
Vielmehr müssen Verbraucher eine entsprechende Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt einreichen, um in den Genuss der zusätzlichen staatlichen Förderung zu gelangen. Bei der Arbeitnehmersparzulage an sich handelt es sich um einen weiteren staatlichen Beitrag zum Vermögensaufbau, der auf die so genannten vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird, die Arbeitnehmer je nach Ausrichtung des Arbeits- oder Tarifvertrags von ihren Arbeitgebern erhalten. Die Bescheinigung für die vermögenswirksamen Leistungen für die Beantragung erhalten Bausparer zusammen mit ihrem Kontoauszug zum Bausparvertrag. Sie wird später in Verbindung mit der Einkommenssteuererklärung eingereicht. Der Antrag für die Zulage muss alljährlich neu eingereicht werden. Zudem besteht eine gesetzliche Vorgabe, bis wann der Antrag gestellt werden muss: Jeweils zum Kalenderjahresende nach dem Jahr, auf das sich der Zulagen-Antrag bezieht, läuft die Frist ab.
Auszahlung der Gelder erfolgt erst am Ende der Bindungsfrist des Bausparvertrags
Im direkten Vergleich mit anderen Zuschüssen kommt es im Falle der Arbeitnehmersparzulage nicht zu einer jährlichen Auszahlung der Fördermittel. Sie erfolgt erst am Ende der Bindungsfrist, die in der Regel für einen Zeitraum von sieben Jahren gilt. Diese Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt, ab dem Bausparer über das angesparte Gesamtkapital verfügen dürfen. Zudem ist die Verwendung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke zulässig. Dazu gehören neben einem Neubau auch der Immobilienerwerb sowie verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vorhandenem Wohnraum. Will ein Bausparer seinen Sparvertrag vor Ablauf der Frist auflösen, muss die Arbeitnehmersparzulage zurückgezahlt werden. Die vermögenswirksamen Leistungen jedoch bleiben erhalten.
Viele Zielgruppen für die Zulage
Ein weiterer Unterschied zu anderen Zulagen des Staates können nicht alle Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Hier sieht der Gesetzgeber klare Richtlinien vor, für welche Personen die Leistungen in Frage kommen können. Zunächst einmal sei erwähnt, dass die die Arbeitnehmersparzulage generell nicht zum Einkommen gezählt wird, für das eine Sozialversicherungs- oder Einkommensteuerpflicht besteht. Ansprüche auf Erhalt können im Prinzip für all Arbeitnehmer entstehen, darüber hinaus hat der Gesetzgeber das System auch für Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter und Auszubildende entwickelt. Da die Arbeitnehmersparzulage an die vermögenswirksamen Leistungen gebunden ist, bleiben Personen wie Rentner und Pensionäre sowie Studierende und selbständig Berufstätige außen vor.
Unterscheidung zwischen Brutto-Einkommen und zu versteuernden Einkommen
Ebenso klare Vorgaben gibt es dazu, wie hoch das zu versteuernde Einkommen potentieller Empfänger der Arbeitnehmersparzulage ausfallen darf. Ledige Bausparer dürfen maximal 17.900 Euro, Verheiratete maximal 35.800 Euro als zu versteuerndes Einkommen vorweisen. Wie bei anderen staatlichen Subventionsleistungen muss auch bei der Arbeitnehmersparzulage darauf hingewiesen werden, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mit dem normalen Brutto-Jahreseinkommen gleichzusetzen ist. Selbiges liegt meist deutlich höher, spielt aber keine zentrale Rolle.
Ehepaare können beim Doppel-Einkommen doppelt gefördert werden
Wie hoch die Sparzulage auf den Bausparvertrag am Ende liegt bezieht sich auf die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen, die vom Arbeitgeber für die Sparer eingebracht werden. Prozentual liegt die Zulage bei 9 Prozent der VL. Dem Bausparvergleich können Verbraucher entnehmen, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr auf Basis einer maximalen Bemessungsgrundlage in Höhe von 470 Euro pro Jahr gezahlt wird. Dieser Höchstbetrag pro Jahr Laufzeit sich auf maximal zwei Mal 470 Euro, als 940 Euro verdoppelt, sofern beide Ehepartner berufstätig sind. In diesem Fall wird natürlich ebenfalls das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Der Gesetzgeber schreibt im Übrigen vor, dass bei der Anspruchsüberprüfung das zu versteuernde Einkommen für jenes Kalenderjahr berücksichtigt wird, für das dass die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag investiert wurden durch den Arbeitgeber.
Fazit zur Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist für Bausparer eine weitere gute Möglichkeit, über die staatliche Förderung der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber zusätzliche Aufstockungen des jährlichen Bausparvertrag-Volumens zu erreichen. Mit Blick auf die Einkommensgrenzen zeigt sich, dass der Gesetzgeber in diesem Fall abermals vor allem die Förderung der Arbeitnehmer mit geringeren Einkünften unterstützen will und kann.
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